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Flutopfer-Spenden steuerlich abzugsfähig

Spenden an anerkannte Hilfs-Organisationen sind steuerabzugsfähig.

Auf Wunsch erhält man von der jeweiligen Hilfs-Organisation eine entsprechende Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass wie bei vergangenen Katastrophen Zahlungsquittungen oder Buchungsbestätigungen von Kreditinstitutionen ausreichen, um die Zuwendungen steuerabzugsfähig machen zu können und somit eine förmliche Spendenquittung nicht verlangt werden muss. Dadurch würde ein gewaltiger Verwaltungsaufwand eingespart.

Leider ist auf den Internet-Seiten der Finanzbehörden noch kein entsprechender Hinweis aufgeführt, es kann jedoch als sicher angenommen werden, dass in den nächsten Tagen eine entsprechende Regelung von offizieller Seite erfolgen wird.
Grundvoraussetzung bleibt jedoch, dass es sich bei der Hilfs-Organisation tatsächlich um eine anerkannte Organisation und nicht um eine Schein-Organisation handelt.

Spenden sind in folgender Höhe abzugsfähig:

· 5 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünft oder
· 2 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der Löhne und Gehälter im Kalenderjahr (bei Unternehmen)

Weiterführende Links:

Finanzamt Deutschland
Focus Money

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