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Flutopfer-Spenden steuerlich abzugsfähig |
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Spenden an anerkannte Hilfs-Organisationen sind steuerabzugsfähig. Auf Wunsch erhält man von der jeweiligen Hilfs-Organisation eine entsprechende Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Leider ist auf den Internet-Seiten der Finanzbehörden noch kein entsprechender Hinweis aufgeführt, es kann jedoch als sicher angenommen werden, dass in den nächsten Tagen eine entsprechende Regelung von offizieller Seite erfolgen wird. Spenden sind in folgender Höhe abzugsfähig: · 5 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünft oder |
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