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Kernpunkt ist eine unabhängige, externe Prüfung der Hilfs-Organisationen nach vertraglich festgelegten, einheitlichen Kriterien, u.a. die ordnungsgemäße Rechnungslegung, den Tatsachen entsprechende Spendenwerbung, die widmungsgemäße und sparsame Verwendung der Spendengelder sowie die Transparenzpflicht gegenüber den Spendern. Das Gütesiegel muss jährlich neu beantragt werden und wird von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder verliehen.
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